AGB - Metallbau Willeke

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AGB

Firma

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Metallbau Willeke, Bad Lippspringe  

I. Vertragsgrundlagen
Grundlage eines jeden Angebots und des daraus folgenden Auftrages, auch ohne schriftlichen Vertragsabschlusses, ist in nachfolgender Reihenfolge:

1.) Angebot & Angebotsbegleitschreiben
2.) die Leistungsbeschreibung
3.) die anerkannten Regeln des Metallhandwerks

II. Annahmefrist
An das Angebot hält sich die Firma Metallbau Willeke 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine schriftliche Auftragserteilung, so gelten die in dem Angebot angegebenen Preise.

III. Bauantrag und Statik
Soweit beauftragt übernimmt die Firma Metallbau Willeke für ihre Kunden die Beantragung der Baugenehmigung. Während der Genehmigungsphase begleitet die Firma Metallbau Willeke den Kontakt mit dem Bauamt, um die Genehmigung voranzubringen
Nach Erteilung der Baugenehmigung liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die vom Bauamt beigelegten Formulare über Baubeginn und Ende der Baumaßnahme in Absprache mit der Firma Metallbau Willeke fristgerecht an das Bauamt einzureichen.  Kopie geht fristgerecht an das Prüfungsamt (Statiker).

Sollte eine Baugenehmigung wider Erwarten nicht erteilt werden, sind der Firma Metallbau Willeke die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten, ausgenommen, die Ursachen liegen bei der Firma Metallbau Willeke.
Die Erstellung der Statik sowie der erforderlichen Zeichnungen erfolgt in jedem Fall durch die Firma Metallbau Willeke.
Die Firma Metallbau Willeke baut die Anlage gemäß der geprüften Statik. Änderungen statisch relevanter Punkte an der geprüften Statik erfolgen ausschließlich in Absprache mit dem Prüfstatiker auf Kosten der Firma Metallbau Willeke.

IV. Ausführungsfrist und Lieferverzug
Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Bei unerwarteten Witterungsverhältnissen kann es zu verlängertenen Ausführungsfristen kommen. Es besteht gegenseitige Informationspflicht.

Erhält die Firma Metallbau Willeke aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen ihrer Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, oder nicht rechtzeitig,so wird die Firma Metallbau Willeke ihren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist sie berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der veränderten Sachlage herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sie ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist, nicht jedoch bei Tatbeschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko durch die Firma Metallbau Willeke.
Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Kommt die Firma Metallbau Willeke in Lieferverzug, dann ist ihre Schadensersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf 5 % des Vertragspreises begrenzt. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

V. Preise
Die Preise der Firma Metallbau Willeke basieren auf der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Kostensituation. Sollte sich der Beginn der Fertigung der Anlage aus baurechtlichen und planungstechnischen Gründen um mehr als sechs Monate ab Vertragsschluss verschieben und sollten sich die Lohn- und Materialkosten der Firma Metallbau Willeke zwischenzeitlich erhöht haben, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der beiden vorgenannten Kostenfaktoren angepasst werden, jedoch maximal um 10 %.
Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Firma Metallbau Willeke an einem Preiserhöhungsverlangen trotz Ankündigung der Rücktrittsabsicht des Kunden festhält.

Die Kunden sind verpflichtet, der Firma Metallbau Willeke für die Bauarbeiten Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung zu stellen.

VI. Zahlungsbedingungen
Die Firma Metallbau Willeke hat Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils
- 20% des Vertragspreises nach Vorlage der Statik und der Zeichnung,
- weitere 40 % des Vertragspreises bei Montagebereitschaft, also vor Montage auf der Baustelle,
- weitere 30 % nach Montage der Balkone, also noch vor Anbringen der Wandanschlüsse und Erledigung der Restarbeiten,
Ist Abschlagszahlung vereinbart, so sind Abschlagszahlungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen Abschlagsrechnung beim Kunden ohne weiteren Abzug zu leisten.
Eine ausstehende Abnahme der Anlage durch das städtische Bauamt oder den Prüfstatiker berechtigen nicht zur Einbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen.

VII. Abnahme und Gefahrenübergang
Die Abnahme der Leistung hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung über ihre Fertigstellung zu erfolgen. Der Mitteilung gleichgestellt ist die Zustellung der Schlußrechnung. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Wird keine förmliche Abnahme vor Ort verlangt und durchgeführt, so gilt die Leistung 12 Tage nach dem Zugang der Fertigmeldung als abgenommen.
Die Firma Metallbau Willeke trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung nur dann, wenn die Werkleistung sich in ihrem alleinigen Gefahren- und Einflussbereich befindet. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Vandalismus, Aufruhr oder unabwendbare, von der Firma Metallbau Willeke nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die Firma Metallbau Willeke für die ausgeführten Teile der Leistung einen Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.

VIII. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Hemmung und Neubeginn der Verjährung beziehen sich jeweils nur auf den im Rahmen der Gewährleistungspflicht nachzubessernden Teil der Leistung. Sicherheitsleistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
Freigestellt bleibt der Firma Metallbau Willeke die Art und Weise, wie sie eine vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt. Wird Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld geleistet, so ist das Geld auf einem Sperrkonto verzinslich zugunsten des Bauherrn anzulegen.

IX. Eigentumsvorbehalt
An die Baustelle gelieferte und nicht eingebaute Materialien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma Metallbau Willeke.

X. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Metallbau Willeke. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten ist in einem solchen Fall mithin das Amtsgericht-Landgericht Paderborn.

XI. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen führen nicht zwangsweise zur Aufhebung des Vertrages und sind durch Vereinbarungen im beiderseitigen Sinne zu ersetzen.

Bad Lippspringe,  
22.10.2009

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